Der Tierhalter verpflichtet sich die Tiersitterin über alle Krankheiten oder Eigenheiten der Tiere wahrheitsgemäß aufzuklären. Bei alten Tieren werden regelmäßige Tierarztbesuche vorausgesetzt. Sollte eines der zu betreuenden Tiere eine ansteckende Krankheit haben, ist dies unbedingt vor Auftragserteilung bekannt zu geben, damit geeignete Vorkehrungen getroffen werden können um andere Tiere ausreichend zu schützen. Das Tier besitzt einen ausreichenden Impfschutz.
Der Tierhalter versichert ausdrücklich, dass für das zu betreuende Tier eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Münchner Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
Der Tierhalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch die Tierbetreuung Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die das Tier während der Betreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter. Für durch das Tier verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Betreuung haftet der Tierhalter. Für Schäden die das Tier während der vereinbarten Zeit der Tierbetreuung sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt die Tierbetreuung keine Haftung. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Tierbetreuung vertraglich aus.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und anderen Hunden ist. Sollte es in der Vergangenheit zu einem Beiss-Zwischenfall gekommen sein, von dem der Tierhalter weiß, ist dies im Vertrag schriftlich festzuhalten, um die Sorgfaltspflicht zu wahren. Die Tiersitterin verpflichtet sich das zu betreuende Tier art-, verhaltensgerecht und liebevoll zu versorgen und das Tierschutzgesetz zu beachten. Außerdem versichert die Tiersitterin, die ihr anvertrauten Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt zu betreten und den Inventar, den Hausrat, das Gebäude und die Pflanzen pfleglich und schonend zu behandeln.
Hält die Tierbetreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier namens und im Auftrag des Tierhalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
Der Tierhalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen, sogar das Ableben des Tieres besteht. Die Tierbetreuung übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Tiersitterin haftet jeweils nur bei leichter Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten. (Das sind vertragswesentliche Pflichten ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt wäre und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.) Dies gilt auch nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in Bar oder innerhalb von 5 Werktagen per Überweisung. Bei Erstbetreuung (bis zu 5 Tage) ist die volle Summe vor Beginn der Betreuung fällig, anderenfalls kann die Betreuung nicht zugesichert werden. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Abschlußrechnung. Die Vergütung für die Tierbetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice sind nach Rückgabe des Tieres in bar zu zahlen.
Sofern das Tier abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Tierhalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 10,- Euro fällig.
Futter und alle zur Betreuung notwendigen Materialien, sowie Medikamente werden vom Tierhalter zur Verfügung gestellt. Frischfutter wird in Auftrag, auf Anweisung und auf Kosten des Tierhalters vom Tiersitter besorgt und in der Schlussrechnung berechnet.
Die Übergabe des Wohnungsschlüssels erfolgt persönlich. Sollte der Schlüssel hinterlegt werden, geschieht dies auf Gefahr des Tierhalters. Die Tiersitterin verpflichtet sich den Schlüssel keinesfalls an Dritte weiterzugeben und die Wohnung niemals unabgesperrt zu verlassen. Es wird garantiert, dass keinesfalls Schlüssel nachgefertigt werden. Der Tierhalter gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches unzugänglich verwahrt werden.
Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über das Tier und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Tierbetreuung erfolgt nicht.
Bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn sind 25% der Betreuungskosten zu entrichten, bis 10 Tage vor Betreuungsantritt 50%. Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Betreuungsbetrag ohne Fahrtkosten berechnet.
Bei der regelmäßigen Betreuung von Tieren oder Gassiservice beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Unfall) der Tiersitterin, kann in diesem Ausnahmefall eine für sie vertrauenswürdige Person bestimmt werden, die ihre Vertragspflichten übernimmt.
Sollte eine der vorstehenden Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.